Service & Wartung

Wartung und Reparatur von Medizintechnik in Arztpraxen, Kliniken, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

Beim Einrichten und Betreiben von Medizinprodukten sind die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere das Wahrnehmen von Betreiberpflichten in Zusammenhang mit der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) zu beachten.
Auf Grundlage dieser Vorgaben unterstützen wir Sie durch umfangreiche Serviceangebote:

  • Inventarisierung Ihrer medizintechnischen Geräte / Sichtung und Erstellung eines Bestandsverzeichnisses nach §12 MPBetreibV
  • Erstellung von Medizinproduktebüchern
  • Nachhalten der Fristen zur Prüfung der Geräte / Verwaltung von Prüfungsterminen
  • Kostenkontrolle / Erhaltung der Wirtschaftlichkeit Ihrer medizintechnischen Ausstattung
  • Einweisung Ihrer Mitarbeiter
  • MPDG / MPBetreibV

Wir prüfen Ihre medizintechnischen Geräte und Anlagen unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien:

DGUV V3 Prüfungen nach DIN EN 62353

Entsprechend der Bestimmungen der geltenden Unfallverhütungsvorschriften müssen alle medizinischen elektrischen Geräte (aktive Medizinprodukte) nach der DIN EN 62353 überprüft werden. Zuständige Überwachungsbehörden sind die Gewerbeaufsichtsämter sowie die Berufsgenossenschaften.

Prüfintervalle:
in der Regel jährlich nach DIN EN 62353

 

MTK Kontrollen

Die messtechnische Kontrolle gemäß § 14 MPBetreibV muss an Medizinprodukten der Anlage 2 MPBetreibV und an allen Medizinprodukten, die nicht in der Anlage 2 MPBetreibV aufgeführt sind, für die jedoch der Hersteller solche Kontrollen vorschreibt, durchgeführt werden. Die MPBetreibV schreibt die Aufbewahrung des Protokolls sowie die Kennzeichnung des Gerätes mit einer MTK Prüfplakette vor. Die Überprüfung der Geräte wird durch die Bezirksregierung bzw. Landesbehörden und Landesamt für Mess- und Eichwesen überwacht.

Messtechnische Kontrollen sind durchzuführen z.B. bei Ergometern, Blutdruckmessgeräten, Langzeit-Blutdruckmessgeräten, Ohrthermometern etc.

Prüfintervalle:
in der Regel alle zwei Jahre bzw. nach Herstellerangabe

 

STK Kontrollen

Sicherheitstechnische Kontrollen müssen gemäß §11 MPBetreibV an allen Medizinprodukten der Anlage 1 MPBetreibV und an allen Medizinprodukten für die der Hersteller sicherheitstechnische Kontrollen vorschreibt durchgeführt werden. Die Überprüfung der Geräte wird durch die Behörden überwacht.
Sicherheitstechnische Kontrollen sind durchzuführen z.B. bei Defibrillatoren, HF-Chirurgiegeräten inkl. Zubehör, Infusions-/Spritzenpumpen, Reizstrom-/ Therapiegeräten, EKG-Geräten, Monitoren etc.

Prüfintervalle:
in der Regel jährlich bzw. nach Herstellerangabe

 

Kranken- und Pflegebetten unterliegen der technischen Kontrollen und Prüfpflicht nach STK einschließlich DGUV V3. Im Regelfall müssen diese Prüfungen alle 12 Monate oder nach Prüfintervallvorgabe des Herstellers durchgeführt werden.

Mechanische Betten:

  • Sichtprüfung, einschließlich Kontrolle der Seitengittermaße
  • Funktionsprüfung: Dokumentation der Prüfung inklusive Prüfsiegel

Elektrisch angetriebene Betten:

  • Sichtprüfung, einschließlich Kontrolle der Seitengittermaße
  • Messung der elektrischen Größen nach Norm bzw. Herstellerangabe (wie z.B. Isolationswiderstand, gegebenenfalls Schutzleiterwiderstand und Ableitströme) durch ein kalibriertes Messgerät (Sicherheitstester)
  • Funktionsprüfung: Dokumentation der Prüfung inklusive Prüfsiegel

 

 

Unser Reparaturservice für Ihre medizintechnischen Geräte hilft Ihnen gern schnell und einfach weiter.

Auf die schnelle Instandsetzung Ihrer medizintechnischen Geräteausstattung müssen Sie sich 100% verlassen können. Wir führen auf Basis der gesetzlichen Richtlinien, Qualitätsnormen und Herstellervorgaben Reparaturen von EKG- über Ultraschall-Geräten bis hin zum OP-Tisch durch. Unsere zum Abschluss einer Reparatur durchgeführte Qualitätskontrolle garantiert Ihnen eine einwandfreie Funktion des reparierten Gerätes.

Unser Qualitätsreparaturservice im Überblick

  • Vor-Ort-Reparaturen: Dieser Service ermöglicht Ihnen eine Terminplanung ohne Ausfallzeiten.
  • Leihgerätestellung: Damit Ihr Praxisbetrieb auch im Servicefall wie gewohnt weiter laufen kann.
  • Wirtschaftlichkeit: Wir ermitteln den Reparaturaufwand und sagen Ihnen, wann eine Neuanschaffung für Sie effizienter ist.
  • Altgerätentsorgung: Wir sorgen für eine umweltverträgliche Entsorgung Ihrer Altgeräte nach den gesetzlichen Vorgaben.